Mineralölhandel

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Mineralölhandel Tino Ehlert e.K. | Stand Juli 2021

1. Allgemeines

(a) Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns (Verkäufer) und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Befindungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.

(b) Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder der einzelnen vertraglichen Absprachen wird die Gütigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden eine rechtlich unwirksame Bestimmung durch eine andere im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.

(c)  Die Regularien bzgl. 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des Vertrages im Fernabsatz finden Sie unter https://paulick-oel.de/widerrufssrecht. Es gilt zu beachten, dass Sie beim Kauf von Heizöl kein Widerrufsrecht haben. Bei Verträgen über die Lieferung von Heizöl im Fernabsatz ist der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar, da Preisschwankungen auf den vorgelagerten Märkten gegeben sind. In diesem Fall können Sie Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen. Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet. Bei Stornierungen bzw. Aufkündigung Ihrer Verträge über die Lieferung von Heizöl stellen wir Ihnen den Differenzbetrag zwischen der Vertragssumme am Tage der Bestellung und dem Bestellwert am Tage der Stornierung sowie Bearbeitungskosten i.H.v. 10% der Vertragssumme am Tage der Bestellung, mindestens jedoch 149,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, in Rechnung.

2. Gefahrenübergang / Mengen- und Qualitätsfeststellung / Versand / Abnahme

(a) Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Auslieferungsplatz. Am Auslieferungsplatz geht die Gefahr auf den Käufer über.

(b) Die Liefermenge wird nach unserer Wahl durch Landtankvermessung Leer- oder Vollverwiegung des Transportmittels/Behälters auf der Versandstelle mittels Durchlaufzähler oder mittels Messvorrichtung des Transportmittels festgestellt. Maßgebend für die Qualität sind die von der Versandstelle (z.B. Raffinerielager) festgestellten Daten.

(c) Fehlen besondere Vereinbarungen, können wir nach unserem Ermessen Beförderungswegart und -transportmittel auswählen. Versicherungen schließen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers ab.

(d) Bei Annahme-/Abnahmeverzug können wir die rückständigen Mengen auf Gefahr und Kosten des Käufers einlagern und einschließlich aller Nebenkosten als geliefert in Rechnung stellen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Verzug gilt es auch, wenn der Käufer eine ordnungs- und fristgemäße Nominierung für einen Kalendertag innerhalb des Lieferzeitraumes unterlässt.

(e) Der Käufer hat vor einer Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich. Überlaufschäden, die entstehen, weil der Tank oder die Messvorrichtung sich in mangelhaftem technischem Zustand befinden oder weil das Fassungsvermögen oder die abfüllende Menge vom Empfänger ungenau angegeben worden sind sowie Schäden, die durch Verschmutzung und / oder Vermischung in einem vom Abnehmer gestellten Behälter (z.B. Tank, Tankwagen, Schiff) entstehen, werden nicht ersetzt. Von uns in solchen Fällen eingeleitete Maßnahmen stellen kein Anerkenntnis der Ersatzpflicht dar.

3. Lieferbeeinträchtigungen

(a) Tritt eine Verzögerung der Lieferung durch uns nicht verschuldete Umstände insbesondere Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches (wie z. B. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung Betriebs- und Verkehrsstörungen) sind wir berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Käufers, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden solche Störungen unverzüglich anzeigen. Bei länger anhaltenden Störungen sind wir berechtigt, für die Dauer der Behinderung einschließlich angemessener Vor- und Anlaufzeit die Lieferungen – auch regional- zu beschränken und der zur Verfügung stehenden Menge nach billigem Ermessen (§315BGB) auf alle Abnehmer zu verteilen. Hinsichtlich der nicht gelieferten Mengen sind die Parteien von ihrer Abnahme-/ Lieferverpflichtung befreit.

(b) Wird aufgrund einer Lieferverzögerung die Abnahme dem Käufer nachweislich unzumutbar, kann er

nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

(c) Ein vom Käufer oder von uns erklärter Rücktritt bezieht sich nicht auf erfolgte Teillieferungen.

4. Transportmittel

(a) Soll die Beförderung in vom Käufer gestellten Transportmitteln oder Behältern erfolgen, sind diese fracht- und spesenfrei am Auslieferungsplatz in einwandfreiem gesetzlich vorgeschriebenem Zustand rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wir sind nicht verpflichtet, diese auf Eignung, einwandfreien Zu- stand und Sauberkeit, Fassungsvermögen und anderes zu überprüfen. Das gleiche gilt bei Anlieferung durch uns für Lagerbehälter des Käufers bzw. der von ihm benannten Empfangsstelle.

(b) Für alle von dem Käufer zur Verfügung gestellten Transportmittel und Behälter haftet der Käufer auch ohne Verschulden während der Dauer der Bereitstellung oder Überlassung für Verlust und Beschädigung. Er stellt insofern von Ansprüchen Dritter frei.

(c) Der Käufer hat die Transportmittel und Behälter unverzüglich zu entleeren und sauber, in gutem Zustand fracht- und spesenfrei an die von dem Verkäufer angegeben Anschrift zurückzusenden. Eine Nutzung zu anderen als vertraglich vereinbarten Zwecken ist nicht zulässig.

5. Preise / Preisanpassung

(a) Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Altölausgleichabgabe, Bevorratungsbeitrag, Zoll und dergleichen. Solche Abgaben hat der Käufer zusätzlich an uns zu zahlen.

(b) Werden Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben geändert oder neu eingeführt, so verändert sich der Kaufpreis vom Tag der Änderung / Einführung an entsprechend, auch wenn ein fester Preis vereinbart worden ist. Das gleiche gilt, wenn nachträglich mehr Kosten für die Belieferung der vom Käufer gewünschten Empfangsstelle und / oder für die Versorgung des Auslieferungsplatzes entstehen (z.B. Minderbeladungszuschläge, Frachtkostenerhöhung). Liegt den eingerechneten Frachtkosten ein Mindestmengentarif zugrunde, so sind bei Nichterreichung der vereinbarten Mengen hieraus resultierende Frachtdifferenzen vom Käufer zu tragen.

(c) Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Berechnung zu unserem am Versandtagen geltenden Preis.

6. Zahlung

(a) Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers. Zahlungen sind so zu leisten, dass am Fälligkeitstermin Gutschrift auf einem unserer Konten erfolgt. Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.

(b) Bei Überschreitung des Zahlungstermins – auch aus anderen Geschäften – oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir – unbeschadet weitergehen- der Rechte – auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung von allen mit dem Käufer bestehender Verträge zurückzutreten und die uns geschuldeten Beträge fällig zu stellen.

7. Aufrechnung /Zurückbehaltung

(a) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

(b) Wir sind berechtigt, gegen Forderung des Käufers aufzurechnen, die diesem gegenüber uns zu- stehen.

8. Eigentumsvorbehalt

(a) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach voller Bezahlung sämtlicher vom Käufer und ihm verbundenen Unternehmen geschuldeter Beträge (einschließlich künftig entstehender Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen) auf den Käufer über.

(b) Wird im Wege der Tankumschreibung verkauft, so geht das Miteigentum des Verkäufers und sein Herausgabeanspruch gegenüber dem Lagerhalter, wie unter a) beschrieben, auf den Käufer über.

(c) Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwerben das Eigentum in der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der übrigen Ware.

(d) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren.

(e) Solange der Käufer und die mit ihm verbundenen Unternehmen ihren Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommen, darf die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden. Der Käufer tritt hiermit seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiter veräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Bruttorechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der Käufer seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung so lange berechtigt, wie er und die mit ihm verbundenen Unternehmen ih- rer Verpflichtung uns gegenüber nachkommen und nicht in Vermögensverfall geraten. Der Käufer ist jedoch auf Verlangen verpflichtet, uns Einzelabtretungserklärungen zu erteilen, die Drittschuldner auf- zugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.

(f) Gelangt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, entfällt sein Recht zum Besitz an derjenigen Vorbehaltsware, deren Kaufpreisforderung zugrunde liegt. Der Käufer hat sie auf unser Verlangen einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises herauszugeben. Für diesen Fall gestattet er uns bereits jetzt, die entsprechende Ware aus seinen Lagerbehältern in unsere Transportmittel umzupumpen.

(g) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% wer- den wir auf Verlangen Sicherheiten in Höhe des 20% übersteigenden Wertes nach unserer Wahl frei- geben.

9. Beanstandungen/Gewährleistung

(a) Etwaige Beanstandungen der Lieferungen müssen uns gegenüber – unbeschadet kürzerer Rüge- fristen gegenüber dem Transporteur- unverzüglich nach Lieferung, spätestens binnen sieben Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Die Anerkennung der Qualitätsrügen setzt unter anderem voraus, dass uns eine Probe der Lieferung von mindestens 5 Litern zum Nachprüfen zur Verfügung gestellt wird. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. uns von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahme zu überzeugen.

(b) Der Käufer ist im Falle von Beanstandungen verpflichtet, Rückgriffsrechte gegen Dritte, wie z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter, Bundesbahn zu wahren und alle zur Geltendmachung und Aufrechterhaltung von Ansprüchen erforderlichen Schritte einschließlich Beweissicherung in Abstimmung mit bzw. nach Weisung des Verkäufers zu ergreifen, solange der Verkäufer nicht die Geltendmachung der Rechte übernommen hat.

(c) Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche – nur Ersatzlieferung verlangen. Für diese haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ist eine Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit nicht erfolgt, kann der Käufer nach seiner Wahl Kaufpreisminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(d) Eine Vereinbarung von Qualitätsmerkmalen, Mitteilung von Analysedaten oder eine Bezugnahme auf DIN-Norm beinhalten keine Zusicherung von Eigenschaften der zu liefernden Ware im Sinne der §§ 463, 480 Absatz 2 BGB.

10. Haftung

(a) Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

(b) In jeden Fall ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den Nettorechnungswert der einzelnen mangelhaften Lieferungen beschränkt.

(c) Der Käufer haftet uns für die Einhaltung der von ihm und sein Abnehmen zu beachtenden Zoll- und Mineralölsteuervorschriften. Bringt der Käufer bei der Bestellung die von ihm gewünschte mineralölsteuerliche Behandlung der Ware nicht eindeutig zum Ausdruck, so erfolgt diese nach unserem Ermessen. Der Käufer haftet auch ohne Verschulden für die Mineralölsteuer und sonstigen Abgaben, die wir als Folge bestimmungswidriger Verwendung der Ware bezahlen müssen.

(d) Die verschuldungsunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die Absätze a) und b) unberührt.

11. Schlussbestimmung

(a) Für alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen“ ist ausgeschlossen.

(b) Nachrangig zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die Incoterms in ihrer jeweils neusten Fassung.

(c) Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Gerichtsstand des Käufers oder des Verkäufers.

12. Informationen zum Datenschutz

Die in diesem Schreiben angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Eine Speicherung erfolgt nur bis zum Ablauf sämtlicher gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweis- pflichten. Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Gemäß § 34 BDSG erhalten Sie als Betroffener jederzeit Auskunft darüber, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert wurden. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personen- bezogener Daten verlangen. Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung erforderlich ist, Ihrer Betreuung als Kunde oder Interessent unseres Hauses dient, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner über- mitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.


Download der allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Mineralölhandel Tino Ehlert e.K. | Stand Juli 2021:   agbs_paulick_mineraloelhandel_stand-juli2021.pdf